Am 4. Februar 1933 erließ der Reichspräsident von Deutschland, Paul von Hindenburg, die sogenannte "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des Deutschen Volkes". Diese Verordnung gab der Regierung unter Adolf Hitler weitreichende Befugnisse zur Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit. Sie war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.