Otto von Bismarck, der erste Reichskanzler des Deutschen Reiches, bezeichnete die Sozialdemokratie oft als eine Bedrohung für den Staat und die bestehende Ordnung. Er sah in ihr eine revolutionäre Bewegung, die die monarchische und konservative Struktur des Deutschen Reiches gefährden könnte. Bismarck führte daher die sogenannten "Sozialistengesetze" ein, um die Aktivitäten der Sozialdemokraten zu unterdrücken. Diese Gesetze verboten sozialdemokratische Versammlungen, Schriften und Organisationen.