Otto von Bismarck lebte vom 1. April 1815 bis zum 30. Juli 1898.
Otto von Bismarck bezeichnete die deutschen Kolonialgebiete als „Schutzgebiete“ (statt Kolonien), um mehrere politische und rechtliche Ziele zu erreichen: 1. **Abgrenzung von klassischen Kolonialmächten:** Bismarck wollte sich von den imperialistischen Ambitionen anderer Kolonialmächte wie Großbritannien oder Frankreich abheben. Der Begriff „Schutzgebiet“ sollte suggerieren, dass Deutschland nicht aus reiner Eroberungslust handelte, sondern die Gebiete lediglich unter seinen Schutz stellte. 2. **Innenpolitische Rücksicht:** In Deutschland gab es anfangs große Skepsis gegenüber Kolonialabenteuern. Der Begriff „Schutzgebiet“ klang weniger aggressiv und sollte die Kolonialpolitik als eine Art Fürsorge oder Schutzmaßnahme darstellen, nicht als imperialistische Expansion. 3. **Völkerrechtliche Gründe:** Die Bezeichnung „Schutzgebiet“ implizierte, dass die Gebiete formal nicht vollständig annektiert, sondern unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt wurden. Das sollte Konflikte mit anderen Kolonialmächten vermeiden und die völkerrechtliche Lage vereinfachen. 4. **Praktische Verwaltung:** Die Schutzgebiete wurden nicht als Teil des Deutschen Reichs betrachtet, sondern als überseeische Gebiete mit eigener Verwaltung. Das spiegelte sich auch im Begriff wider. Zusammengefasst: Bismarck wählte den Begriff „Schutzgebiete“, um die deutsche Kolonialpolitik als weniger aggressiv und mehr als Schutzmaßnahme darzustellen, innenpolitische Widerstände zu minimieren und völkerrechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Otto von Bismarck lebte vom 1. April 1815 bis zum 30. Juli 1898.
Nach Otto von Bismarck war Leo von Caprivi der nächste Reichskanzler des Deutschen Kaiserreichs. Er amtierte von 1890 bis 1894.
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