Die Arbeiterräte in Deutschland wählten 1918 eine parlamentarische Regierung aus mehreren Gründen: 1. **Stabilität und Ordnung**: Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Kaiserreichs herrschte in Deutschland Chaos und Unsicherheit. Eine parlamentarische Regierung versprach mehr Stabilität und eine geordnete Übergangsphase. 2. **Demokratische Legitimation**: Viele Arbeiterräte sahen in einer parlamentarischen Demokratie eine Möglichkeit, die Interessen der Arbeiterklasse auf legale und demokratische Weise zu vertreten. Sie hofften, durch Wahlen und parlamentarische Prozesse mehr Einfluss zu gewinnen. 3. **Vermeidung von Bürgerkrieg**: Es gab die Befürchtung, dass radikalere Lösungen, wie eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild, zu einem Bürgerkrieg führen könnten. Eine parlamentarische Regierung wurde als ein Kompromiss gesehen, der verschiedene politische Kräfte einbinden und so einen Bürgerkrieg vermeiden könnte. 4. **Druck von gemäßigten Kräften**: Innerhalb der Arbeiterräte gab es auch gemäßigte Kräfte, insbesondere aus der SPD, die eine parlamentarische Demokratie bevorzugten. Diese Kräfte hatten erheblichen Einfluss und konnten ihre Vorstellungen durchsetzen. 5. **Internationale Anerkennung**: Eine parlamentarische Regierung wurde auch als notwendiger Schritt gesehen, um internationale Anerkennung und Unterstützung zu erhalten, insbesondere von den westlichen Demokratien. Diese Faktoren trugen dazu bei, dass die Arbeiterräte sich für eine parlamentarische Regierung entschieden, um eine stabile und demokratische Zukunft für Deutschland zu sichern.