Muss die Bestellung eines Prokuristen der Bank gemeldet werden?

Antwort

Ja, wenn ein Prokurist bestellt wird, muss dies der Bank gemeldet werden. Die Bank benötigt diese Information, um sicherzustellen, dass der Prokurist berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln und Bankgeschäfte durchzuführen. In der Regel verlangt die Bank eine Kopie der Prokura-Urkunde sowie eine Eintragung im Handelsregister als Nachweis.

Kategorie: Geschäft Tags: Prokurist Bank Meldung
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist es normal, wenn eine Firma sagt, sie meldet sich bezüglich weiterer Schritte Mitte nächster Woche und meldet sich nicht?

Es kann vorkommen, dass Unternehmen Fristen nicht einhalten, aus verschiedenen Gründen wie internen Verzögerungen oder unerwarteten Umständen. Es ist jedoch ratsam, nach einer angemesse... [mehr]