Muss die Auflösung eines Gewerbes schriftlich beim Vermieter mitgeteilt werden oder reicht eine E-Mail?

Antwort

Die Art und Weise, wie die Auflösung eines Gewerbes dem Vermieter mitgeteilt werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag ab. In vielen Fällen ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, was in der Regel bedeutet, dass ein Brief per Post versendet werden sollte. Es ist jedoch möglich, dass der Mietvertrag auch eine Mitteilung per E-Mail zulässt. Es ist daher ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen oder direkt beim Vermieter nachzufragen, welche Form der Mitteilung akzeptiert wird.

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