In Deutschland dürfen Kirchenbucheinträge in der Regel nach 110 Jahren eingesehen werden. Dies bedeutet, dass Einträge, die älter als 110 Jahre sind, in der Regel für die genealogische Forschung zugänglich sind. Es ist jedoch ratsam, sich bei der jeweiligen Kirche oder dem zuständigen Archiv über spezifische Regelungen und Ausnahmen zu informieren, da diese variieren können.