Wenn du Dienstleistungen auf Plattformen wie Fiverr anbietest, solltest du folgende Punkte berücksichtigen: 1. **Rechtliche Aspekte** - **Gewerbeanmeldung:** In Deutschland musst du in der... [mehr]
Die Vergabe einer Unternehmens-E-Mail-Adresse mit dem Zusatz „external“ (z. B. max.mustermann.external@unternehmen.de) an einen Freelancer ist aus datensicherheits- und compliance-technischen Gründen durchaus sinnvoll. So wird für interne Mitarbeitende sofort ersichtlich, dass es sich um eine externe Person handelt, was den Umgang mit sensiblen Informationen erleichtert und das Risiko von versehentlichen Datenlecks reduziert. **Scheinselbstständigkeit:** Die Vergabe einer unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse allein ist kein hinreichendes Kriterium für Scheinselbstständigkeit. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, wie z. B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, feste Arbeitszeiten oder die Nutzung von Unternehmensressourcen wie Arbeitsplatz und IT-Infrastruktur. Eine E-Mail-Adresse mit „external“-Zusatz signalisiert gerade, dass es sich nicht um eine interne Kraft handelt, sondern um eine externe Dienstleistung. **Fazit:** Aus datensicherheitsrechtlicher Sicht ist die Nutzung einer „external“-Adresse empfehlenswert. Sie trägt zur Transparenz und zum Schutz sensibler Daten bei. Im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit ist sie unproblematisch, solange der Freelancer ansonsten nicht wie ein Arbeitnehmer in die Organisation eingegliedert wird. Weitere Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Scheinselbststaendigkeit/scheinselbststaendigkeit_node.html).
Wenn du Dienstleistungen auf Plattformen wie Fiverr anbietest, solltest du folgende Punkte berücksichtigen: 1. **Rechtliche Aspekte** - **Gewerbeanmeldung:** In Deutschland musst du in der... [mehr]
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