Kann ein Beamter seine Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand nicht persönlich entgegennehmen, ist das Verfahren in den Beamtengesetzen geregelt. Nach § 49 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG)...
Kann ein Beamter seine Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand nicht persönlich entgegennehmen, ist das Verfahren in den Beamtengesetzen geregelt. Nach § 49 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG)...