Im deutschen Zivilprozess gibt es keine feste Altersgrenze für die Zeugenmündigkeit. Nach § 373 ZPO (Zivilprozessordnung) kann jede Person als Zeuge vernommen werden, unabhängig vo... [mehr]
Im deutschen Zivilprozess gibt es keine feste Altersgrenze für die Zeugenmündigkeit. Nach § 373 ZPO (Zivilprozessordnung) kann jede Person als Zeuge vernommen werden, unabhängig vo... [mehr]