In Deutschland müssen Kreditinstitute Vollmachtsunterlagen in der Regel für zehn Jahre aufbewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung be... [mehr]
In Deutschland müssen Kreditinstitute Vollmachtsunterlagen in der Regel für zehn Jahre aufbewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung be... [mehr]