Eine Vertragsänderung für jemanden, der neu eine Führungsfunktion übernimmt, wird in der Regel als Nachtrag oder Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag formulier...
Eine Vertragsänderung für jemanden, der neu eine Führungsfunktion übernimmt, wird in der Regel als Nachtrag oder Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag formulier...
Der Vertrag wird zum Ablauf des Versicherungsjahres tariflich umgestellt.
Eine Vertragsanpassung nach § 313 Absatz 1 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ist vorzunehmen, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertrags...