Der Vertrag wird zum Ablauf des Versicherungsjahres tariflich umgestellt.
Der Vertrag wird zum Ablauf des Versicherungsjahres tariflich umgestellt.
Eine Vertragsanpassung nach § 313 Absatz 1 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ist vorzunehmen, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertrags... [mehr]