Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.
Ein Verwaltungsakt, der nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angefochten werden kann, weil die Fristen dafür verstrichen sind, wird als "bestandskräftig" bezeichnet.
Die Verstrichene Gyriegung bezieht sich auf die Veränderung der Form oder Struktur eines Materials, insbesondere in der Geologie oder Materialwissenschaft. Es beschreibt, wie sich ein Material un... [mehr]