Der Schuldner haftet grundsätzlich für das Verschulden seines Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Haftung kann jedoch entfallen, wenn d... [mehr]
Der Schuldner haftet grundsätzlich für das Verschulden seines Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Haftung kann jedoch entfallen, wenn d... [mehr]