Ja, der Reichskanzler der Weimarer Republik hatte ein Prüfungsrecht hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Dieses Prüfungsrecht war jedoch nicht exklusiv und umfasste... [mehr]
Ja, der Reichskanzler der Weimarer Republik hatte ein Prüfungsrecht hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Dieses Prüfungsrecht war jedoch nicht exklusiv und umfasste... [mehr]