Nein, ein Beamter muss eine Ernennungsurkunde oder Entlassungsurkunde nicht anfassen, damit der Vorgang rechtswirksam wird. Entscheidend ist, dass die Urkunde dem Beamten **ausgehändigt** wird, a...
Nein, ein Beamter muss eine Ernennungsurkunde oder Entlassungsurkunde nicht anfassen, damit der Vorgang rechtswirksam wird. Entscheidend ist, dass die Urkunde dem Beamten **ausgehändigt** wird, a...