Die Umdeutung gemäß § 47 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist erforderlich, wenn ein Verwaltungsakt, der ursprünglich erlassen wurde, rechtswidrig ist, aber ein anderer V... [mehr]
Die Umdeutung gemäß § 47 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist erforderlich, wenn ein Verwaltungsakt, der ursprünglich erlassen wurde, rechtswidrig ist, aber ein anderer V... [mehr]