Bei den Ergänzungsleistungen gilt ein Mietzins nicht nach einer festen Prozentgrenze als „offensichtlich übersetzt“. Gemeint ist damit in der Praxis: klar überhöht und...
Bei den Ergänzungsleistungen gilt ein Mietzins nicht nach einer festen Prozentgrenze als „offensichtlich übersetzt“. Gemeint ist damit in der Praxis: klar überhöht und...