Ja, die Deckungsreserve nach § 11 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) gilt nur für den Verwaltungshaushalt. Sie dient dazu, unvorhergesehene und unabweisbare Ausg... [mehr]
Ja, die Deckungsreserve nach § 11 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) gilt nur für den Verwaltungshaushalt. Sie dient dazu, unvorhergesehene und unabweisbare Ausg... [mehr]
Der Grundsatz der Bruttoveranschlagung nach § 7 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) besagt, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans die Einnahmen und Ausgab... [mehr]