Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es keine spezifische Regelung für den Stammumfang von Ersatzbäumen. Die Anforderungen können jedoch in den jeweiligen kommunalen... [mehr]
Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es keine spezifische Regelung für den Stammumfang von Ersatzbäumen. Die Anforderungen können jedoch in den jeweiligen kommunalen... [mehr]