In Nordrhein-Westfalen (NRW) reg das Landesrecht gemäß § 43 Abs. 4 SGB XII, welche Leistungen nicht als Einkommen bei der Hilfe zur Pflege berücksichtigt werden. Die maßgebl... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) reg das Landesrecht gemäß § 43 Abs. 4 SGB XII, welche Leistungen nicht als Einkommen bei der Hilfe zur Pflege berücksichtigt werden. Die maßgebl... [mehr]