a) Gemäß § 278 BGB wird das schuldhafte Handeln eines Dritten einem Schuldner zugerechnet, wenn dieser Dritte bei der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht des Schuldners tät... [mehr]
a) Gemäß § 278 BGB wird das schuldhafte Handeln eines Dritten einem Schuldner zugerechnet, wenn dieser Dritte bei der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht des Schuldners tät... [mehr]