Die Preisangaben müssen gemäß Paragraph 10 die Bedingungen der Klarheit, Vollständigkeit und Verständlichkeit erfüllen.
Die Preisangaben müssen gemäß Paragraph 10 die Bedingungen der Klarheit, Vollständigkeit und Verständlichkeit erfüllen.
Im Onlinehandel könnten Preisangaben wie folgt aussehen: 1. **E-Commerce-Website**: Ein Laptop wird für 999,99 € angeboten. 2. **Online-Marktplatz**: Ein gebrauchtes Buch kostet 15,00... [mehr]
Das Gesetz zur Regelung von Preisangaben in Deutschland ist im Preisangabenverordnung (PAngV) festgelegt. Diese Verordnung regelt, wie Preise für Waren und Dienstleistungen angegeben werden m&uum... [mehr]