Iboga und Ibogain sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Das bedeutet, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, A... [mehr]
Iboga und Ibogain sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Das bedeutet, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, A... [mehr]