Der Gegenstandswert beim pauschalen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt wird in der Regel nach § 43 Abs. 1 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) bestimmt. Dabei wird der Wer... [mehr]
Der Gegenstandswert beim pauschalen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt wird in der Regel nach § 43 Abs. 1 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) bestimmt. Dabei wird der Wer... [mehr]