Nach der Musterbauordnung (MBO), § 2 Abs. 4, sind Sonderbauten „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“. Dazu zählen insbesondere: (bundesfachstelle-barrierefreiheit....
Nach der Musterbauordnung (MBO), § 2 Abs. 4, sind Sonderbauten „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“. Dazu zählen insbesondere: (bundesfachstelle-barrierefreiheit....