Im Zusammenhang mit dem Steuerabzug nach § 48 EStG (Bauabzugssteuer) ist der Leistungszeitpunkt entscheidend, nicht das Rechnungsdatum. Das bedeutet: Liegt zum Zeitpunkt der Ausführung der...
Im Zusammenhang mit dem Steuerabzug nach § 48 EStG (Bauabzugssteuer) ist der Leistungszeitpunkt entscheidend, nicht das Rechnungsdatum. Das bedeutet: Liegt zum Zeitpunkt der Ausführung der...