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Fragen und Antworten zum Thema Lbg

Kommentar zu § 21 LBG RLP

§ 21 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG RLP) regelt die Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten im Land Rheinland-Pfalz. Ein zentraler Aspekt dieses Paragraphen ist die Verpfl... [mehr]

Wie werden Werbungskosten bei einem Hinzuverdienst nach Paragraf 53 LBG Berlin berücksichtigt?

Bei der Festsetzung des Ruhensbetrages gemäß § 53 LBG Berlin werden Werbungskosten in der Regel berücksichtigt, um den steuerpflichtigen Einkommen zu ermitteln. Werbungskosten sin... [mehr]