Der Tatbestand des § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ist erfüllt, wenn ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird, ohne dass die nach § 22 KunstUrhG erforderl... [mehr]
Der Tatbestand des § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ist erfüllt, wenn ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird, ohne dass die nach § 22 KunstUrhG erforderl... [mehr]