Ja, das Saldierungsverbot ist in § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB kodifiziert. Es besagt, dass Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge grundsätzlich nicht mitei... [mehr]
Ja, das Saldierungsverbot ist in § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB kodifiziert. Es besagt, dass Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge grundsätzlich nicht mitei... [mehr]
Ja, viele der im alten Aktienrecht enthaltenen Normen, die als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) allgemein anerkannt waren, sind im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert... [mehr]