1 Frage zu Klagespruch

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Fragen und Antworten zum Thema Klagespruch

Reicht der Text 'Hiermit erkenne ich den Klagespruch vollumfänglich und bedingungslos an' als Anerkenntnis aus?

Ja, dieser Text ist grundsätzlich ausreichend, um als Anerkenntnis im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 307 ZPO) zu gelten. Die Formulierung „Hiermit erkenne ich den Klagespruch vollumf... [mehr]