In Deutschland ernennt nicht ein Gericht, sondern der Staat die Staatsanwälte: Zuständig ist in der Regel die jeweilige Landesjustizverwaltung, also meist das Justizministerium des Bundeslan...
In Deutschland ernennt nicht ein Gericht, sondern der Staat die Staatsanwälte: Zuständig ist in der Regel die jeweilige Landesjustizverwaltung, also meist das Justizministerium des Bundeslan...