Die Regelung, dass bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines Verwaltungsaktes die Jahresfrist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gilt, findet sich in § 58 der Verwaltungsgeric... [mehr]
Die Regelung, dass bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines Verwaltungsaktes die Jahresfrist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gilt, findet sich in § 58 der Verwaltungsgeric... [mehr]