Paragraph 98 des Sozialgesetzbuches (SGG) regelt die Hilfsform der "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten". Diese Hilfe kann in verschiedenen Formen gewährt wer... [mehr]
Paragraph 98 des Sozialgesetzbuches (SGG) regelt die Hilfsform der "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten". Diese Hilfe kann in verschiedenen Formen gewährt wer... [mehr]