Die sechs Pflegegrade in Deutschland sind: 1. **Pflegegrad 1**: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 2. **Pflegegrad 2**: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigk... [mehr]
Die sechs Pflegegrade in Deutschland sind: 1. **Pflegegrad 1**: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 2. **Pflegegrad 2**: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigk... [mehr]
Die wesentlichen Elemente des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach § 14 Abs. 1 SGB XI sind: 1. **Körperliche Beeinträchtigungen**: Dies umfasst die Notwendigkeit, bei der Körper... [mehr]
Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigt. Dies kan... [mehr]