Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies... [mehr]
Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies... [mehr]
In einem Fall, in dem der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, den Kaufpreis herauszuverlangen. Hier sind einige Ansätze: 1. **Vertragliche Rege... [mehr]