Ja. Für die Änderung der Hauptsatzung einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz ist keine 2/3-Mehrheit vorgeschrieben, sondern die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats. Ein...
Ja. Für die Änderung der Hauptsatzung einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz ist keine 2/3-Mehrheit vorgeschrieben, sondern die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats. Ein...