§ 13 Abs. 3a SGB V enthält eine sogenannte Rechtsgrundverweisung. Eine Rechtsgrundverweisung liegt vor, wenn auf eine andere Rechtsnorm verwiesen wird und damit deren gesamte Rechtsfolge (a... [mehr]
§ 13 Abs. 3a SGB V enthält eine sogenannte Rechtsgrundverweisung. Eine Rechtsgrundverweisung liegt vor, wenn auf eine andere Rechtsnorm verwiesen wird und damit deren gesamte Rechtsfolge (a... [mehr]