In der bayerischen Bauordnung werden kleine Geräteschuppen in der Regel als "nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben" betrachtet, wenn sie bestimmte Größen- und Nutzungsgren... [mehr]
In der bayerischen Bauordnung werden kleine Geräteschuppen in der Regel als "nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben" betrachtet, wenn sie bestimmte Größen- und Nutzungsgren... [mehr]