1 Frage zu Genehmigungsfreiheit

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Fragen und Antworten zum Thema Genehmigungsfreiheit

Gilt die Genehmigungsfreiheit für Gartenhäuschen in Bayern pro Grundstück insgesamt oder pro Einzelhäuschen?

In Bayern gilt die Genehmigungsfreiheit für Gartenhäuser nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich für „freistehende Gebäude mit einem... [mehr]