Dann gibt es kein Verteilungswahlrecht: Die Erhaltungsaufwendungen sind steuerlich nicht nach § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre streckbar, sondern nach den allgemeinen Regeln zu behandeln – mei...
Dann gibt es kein Verteilungswahlrecht: Die Erhaltungsaufwendungen sind steuerlich nicht nach § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre streckbar, sondern nach den allgemeinen Regeln zu behandeln – mei...