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Fragen und Antworten zum Thema Estdv

Folge, wenn Erhaltungsaufwendungen nicht nach § 82b EStDV verteilt werden dürfen

Dann gibt es kein Verteilungswahlrecht: Die Erhaltungsaufwendungen sind steuerlich nicht nach § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre streckbar, sondern nach den allgemeinen Regeln zu behandeln – mei...