Im Teilungsversteigerungsverfahren hat der Ersteher (also derjenige, der das Objekt ersteigert) grundsätzlich keine besonderen Rechte gegenüber den weichenden Miteigentümern. Die Rechte... [mehr]
Im Teilungsversteigerungsverfahren hat der Ersteher (also derjenige, der das Objekt ersteigert) grundsätzlich keine besonderen Rechte gegenüber den weichenden Miteigentümern. Die Rechte... [mehr]