In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]