Nein: Für Beigeordnete mit Geschäftsbereich in Rheinland-Pfalz gibt es keinen „Ehrensold“ allein deshalb, weil sie mindestens zwei Wahlperioden im Amt waren. Entscheidend ist de...
Nein: Für Beigeordnete mit Geschäftsbereich in Rheinland-Pfalz gibt es keinen „Ehrensold“ allein deshalb, weil sie mindestens zwei Wahlperioden im Amt waren. Entscheidend ist de...