Die Dreißigstel-Regel besagt, dass Auszubildende in Deutschland nicht mehr als 30 Prozent der Ausbildungszeit unentschuldigt fehlen dürfen. Wenn ein Azubi diese Grenze überschreitet, k... [mehr]
Die Dreißigstel-Regel besagt, dass Auszubildende in Deutschland nicht mehr als 30 Prozent der Ausbildungszeit unentschuldigt fehlen dürfen. Wenn ein Azubi diese Grenze überschreitet, k... [mehr]
Die Dreißigstel-Regelung bezieht sich auf die Berechnung des Ausbildungslohns für Auszubildende in Deutschland. Sie besagt, dass der Ausbildungslohn in der Regel auf ein Dreißigstel d... [mehr]
Die Dreißigstel-Regelung bezieht sich auf die Berechnung des Ausbildungslohns bei unentschuldigtem Fehlen, also beim Schwänzen. In Deutschland wird in der Regel ein Teil des Ausbildungslohn... [mehr]