Die 40-Euro-Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bezieht sich auf Verzugszinsen und ist in der Regel für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) gedacht... [mehr]
Die 40-Euro-Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bezieht sich auf Verzugszinsen und ist in der Regel für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) gedacht... [mehr]