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Fragen und Antworten zum Thema C2c

Darf man die 40€ Pauschale (§288 Abs. 5) auch auf Verbraucher im C2C-Bereich anwenden?

Die 40-Euro-Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bezieht sich auf Verzugszinsen und ist in der Regel für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) gedacht... [mehr]