Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass die Wahlversammlungen zur Aufstellung der Landeslisten in der Regel bis zu 14 Tage vor der Wahl stattfinden müssen. Diese Frist kann jedoch je nach spezifisch... [mehr]
Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass die Wahlversammlungen zur Aufstellung der Landeslisten in der Regel bis zu 14 Tage vor der Wahl stattfinden müssen. Diese Frist kann jedoch je nach spezifisch... [mehr]