Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass eine Behörde nachträglich Anordnungen trifft, um die Einhaltung von § 45b Abs. 9 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sicherzustelle... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass eine Behörde nachträglich Anordnungen trifft, um die Einhaltung von § 45b Abs. 9 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sicherzustelle... [mehr]
Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 8 der Landesverordnung über den Schutz der Landschaft (LSG-VO) in Verbindung mit § 53 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Sä... [mehr]