Ja, es ist zulässig, den Konzernabschluss auf einen anderen Bilanzsticht als den des Mutterunternehmens aufzustellen, solange die gesetzlichen Vorgaben und Rechnungslegungsstandards beachtet werd... [mehr]
Ja, es ist zulässig, den Konzernabschluss auf einen anderen Bilanzsticht als den des Mutterunternehmens aufzustellen, solange die gesetzlichen Vorgaben und Rechnungslegungsstandards beachtet werd... [mehr]