Das Übergangsgeld während der Dauer berufsfördernder Leistungen bei der Unfallversicherung beträgt in der Regel 68 % des bereinigten Nettoeinkommens. Es wird gezahlt, um den Verdie... [mehr]
Das Übergangsgeld während der Dauer berufsfördernder Leistungen bei der Unfallversicherung beträgt in der Regel 68 % des bereinigten Nettoeinkommens. Es wird gezahlt, um den Verdie... [mehr]